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BGH, 31.01.1963 - VII ZR 258/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 39, 81
- NJW 1963, 1153
- MDR 1963, 404
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1960 - VII ZR 136/59
Rechtswirkungen der Handlungen eines vom Vormundschaftsgericht rechtswidrig …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.01.1959 - II ZR 215/57
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.03.1965 - VII ZB 16/64
Ablösung nach AKG. Ort der Geschäftsleitung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.01.1971 - VII ZB 15/70
Ablösungsverbot nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) - Zulassung einer …
Eine Geschäftsleitung im Sinne des § 33 Abs. 2 Nr. 3 AKG kann, auch ohne Zulässigkeit einer satzungsgemäßen werbenden Tätigkeit und ohne Liquidation, durch eine lediglich vermögenserhaltende Tätigkeit begründet werden, vorausgesetzt, daß diese umfassend ist (Fortführung von BGHZ 39, 81 und 43, 344).In BGHZ 39, 81, 84 [BGH 31.01.1963 - VII ZR 258/61] hat der Senat weiter ausgesprochen, daß auch eine bloß auf Erhaltung des Vermögens gerichtete Tätigkeit ausreicht (ebenso OLG Celle WM 1962, 1331; KG WM 1966, 150; 1967, 243und 1139; 1968, 66 und 788).
- BGH, 05.07.1973 - VII ZB 2/73
Anforderungen an die Ablösung von Schatzanweisungen - Voraussetzungen für das …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHZ 39, 81; 43, 344; Beschluß vom 7. Januar 1971 - VII ZB 15/70 - = WM 1971, 191 jeweils mit weiteren Nachweisen genügen diese vereinzelt gebliebenen Maßnahmen, wie auch das Oberlandesgericht nicht verkennt, nicht zur Begründung einer Geschäftsleitung im Sinne des § 33 Abs. 2 Nr. 3 AKG.