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   BGH, 31.01.1963 - VII ZR 258/61   

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https://dejure.org/1963,1126
BGH, 31.01.1963 - VII ZR 258/61 (https://dejure.org/1963,1126)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1963 - VII ZR 258/61 (https://dejure.org/1963,1126)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1963 - VII ZR 258/61 (https://dejure.org/1963,1126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 81
  • NJW 1963, 1153
  • MDR 1963, 404
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1965 - VII ZB 16/64

    Ablösung nach AKG. Ort der Geschäftsleitung

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  • BGH, 07.01.1971 - VII ZB 15/70

    Ablösungsverbot nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) - Zulassung einer

    Eine Geschäftsleitung im Sinne des § 33 Abs. 2 Nr. 3 AKG kann, auch ohne Zulässigkeit einer satzungsgemäßen werbenden Tätigkeit und ohne Liquidation, durch eine lediglich vermögenserhaltende Tätigkeit begründet werden, vorausgesetzt, daß diese umfassend ist (Fortführung von BGHZ 39, 81 und 43, 344).

    In BGHZ 39, 81, 84 [BGH 31.01.1963 - VII ZR 258/61] hat der Senat weiter ausgesprochen, daß auch eine bloß auf Erhaltung des Vermögens gerichtete Tätigkeit ausreicht (ebenso OLG Celle WM 1962, 1331; KG WM 1966, 150; 1967, 243und 1139; 1968, 66 und 788).

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZB 2/73

    Anforderungen an die Ablösung von Schatzanweisungen - Voraussetzungen für das

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHZ 39, 81; 43, 344; Beschluß vom 7. Januar 1971 - VII ZB 15/70 - = WM 1971, 191 jeweils mit weiteren Nachweisen genügen diese vereinzelt gebliebenen Maßnahmen, wie auch das Oberlandesgericht nicht verkennt, nicht zur Begründung einer Geschäftsleitung im Sinne des § 33 Abs. 2 Nr. 3 AKG.
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